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Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen
Anspruch auf diese Leistung (VL) haben Arbeitnehmer, Auszubildene sowie Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen im Kalenderjahr der Anlage der vermögenswirksamen Leistungen 17.900 EUR (Alleinstehende) bzw. 35.800 EUR (Verheiratete) nicht übersteigt. Somit erfällt man schon mal die wichtigste Voraussetzung. Einige Betriebe haben es in ihren Betriebsvereinbarungen festgehalten, dass diese Geldleistung Arbeitnehmern erst nach einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit angeboten wird. Man sollte sich schon zu Beginn seiner Ausbildung erkundigen, wie es mit den vermögenswirksamen Leistungen in dem Ausbildungsbetrieb geregelt wird. In einigen Betrieben ist die Regelung der vermögenswirksamen Leistungen schon im Ausbildungsvertrag enthalten.
Es besteht auch die Möglichkeit schon bei einem Ferienjob von seinem Gehalt in einen Anlagevertrag einzuzahlen. Auch da kann man sich schon die Prämien vom Staat sichern.
Brutto-Einkommensgrenzen f?r die Sparzulage | | Alleinstehende | Ehepaar, einer berufst?tig | Ehepaar, beide berufst?tig | | Arbeitnehmer | Beamte | Arbeitnehmer | Beamte | Arbeitnehmer | Beamte | ohne Kind | 20.960 | 20.105 | 40.928 | 39.187 | 41.949 | 40.210 | 1 Kind | 25.599 | 24.743 | 44.460 | 42.721 | 45.483 | 43.744 | 2 Kinder | 27.366 | 26.510 | 47.994 | 46.255 | 49.017 | 47.278 | 3 Kinder | 29.133 | 27.277 | 51.529 | 49.789 | 52.551 | 50.812 |
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