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Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen

Anspruch auf diese Leistung (VL) haben Arbeitnehmer, Auszubildene sowie Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen im Kalenderjahr der Anlage der vermögenswirksamen Leistungen 17.900 EUR (Alleinstehende) bzw. 35.800 EUR (Verheiratete) nicht übersteigt. Somit erfällt man schon mal die wichtigste Voraussetzung. Einige Betriebe haben es in ihren Betriebsvereinbarungen festgehalten, dass diese Geldleistung Arbeitnehmern erst nach einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit angeboten wird. Man sollte sich schon zu Beginn seiner Ausbildung erkundigen, wie es mit den vermögenswirksamen Leistungen in dem Ausbildungsbetrieb geregelt wird. In einigen Betrieben ist die Regelung der vermögenswirksamen Leistungen schon im Ausbildungsvertrag enthalten.

Es besteht  auch die Möglichkeit schon bei einem Ferienjob von seinem Gehalt in einen Anlagevertrag einzuzahlen. Auch da kann man sich schon die Prämien vom Staat sichern.

 

Brutto-Einkommensgrenzen f?r die Sparzulage

 

Alleinstehende

Ehepaar, einer berufst?tig

Ehepaar, beide berufst?tig

 

Arbeitnehmer

Beamte

Arbeitnehmer

Beamte

Arbeitnehmer

Beamte

ohne Kind

20.960

20.105

40.928

39.187

41.949

40.210

1 Kind

25.599

24.743

44.460

42.721

45.483

43.744

2 Kinder

27.366

26.510

47.994

46.255

49.017

47.278

3 Kinder

29.133

27.277

51.529

49.789

52.551

50.812