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Wie kommt man an die vermögenswirksamen Leistungen?Als erstes ist mit dem Arbeitgeber zu klären, ob man einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hat Im zweiten Schritt muss man die Wahl der Anlagenart treffen und den jeweiligen Vertrag abschließen. Der Arbeitgeber erhält eine Kopie des Vertrages und überweist die vermögenswirksamen Leistungen an das von Ihnen gewählte Vertragsunternehmen, inklusive des Betrages, den der Arbeitnehmer eventuell noch freiwillig von seinem Lohn drauflegt, um die Sparsumme zu erhöhen. Die Sparzulage muss dann jedes Jahr erneut , durch die Anlage N der Steuererklärung, beim Finanzamt beantragt werden. Nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren überweist das Finanzamt schließlich die Zulage auf das gewählte Anlagekonto. Achtung: Falls der Anlagevertrag vor Ende der siebenjährigen Sperrfrist gekündigt wird, bekommt man keine Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt.
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