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Was zahlt der Arbeitgeber dazu?Die Zuzahlung durch den Arbeitgeber zu den vermögenswirksamen Leistungen kann auf unterschiedliche Arten erfolgen. In vielen Unternehmen wird eine solche Zuzahlung bereits freiwillig gewährt, wobei die Höhe dieser Zuzahlung individuell in jedem Unternehmen intern festgelegt wird. Bei anderen Unternehmen sind sowohl die Tatsache, dass die Zusatzleistung durch den Arbeitgeber gewährt wird, als auch die Höhe dieser Zusatzleistung im jeweiligen Tarifvertrag festgelegt. Häufig beginnt der Anspruchauf vermögenswirksame Leistungen nach der Beendigung der Probezeit. In beiden Fällen ist eine Zuzahlung bis zu 40 € monatlich möglich.
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